MehrTierwohl.

In deinem Stall.

Gesetzliches Beschäftigungsmaterial, Raufutter und Initiative Tierwohl – ist das nicht alles das gleiche?

Wer Schweine hält, hat seit dem 01.08.21 laut § 26 Abs.1 TierSchNutztV sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat.

Das Beschäftigungsmaterial muss:

  1. untersuchbar

  2. beweg- und veränderbar sein

  3. sowie dem Erkundungsverhalten dienen.

Abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und dem Verhalten der Schweine muss ggf. mehr Beschäftigungsmaterial angeboten werden. In diese Beurteilung sind auf jeden Fall auch tierbezogene Indikatoren wie beispielsweise Schwanz- oder Ohrverletzungen einzubeziehen.

Was können wir einsetzen?

  • Raufutter

  • Weichholz

  • Pellets & Cobs

  • Naturseile

  • Presslinge

  • Jutesäcke

Aber: Vorsicht! Passt die Vorlage zu meinem Betrieb?

Grundsätzlich ist eine Kombination aus Materialien möglich, um die zusätzlichen ITW-Anforderungen einhalten zu können. Zusätzliche Einzelgaben sind in sich annähernden Stresssituationen sinnvoll.

Es gibt nicht das EINE Beschäftigungsmaterial für alle Betriebe. Unsere Berater unterstützen dich gerne bei der Auswahl des richtigen Beschäftigungsmaterials für deinen Betrieb.

Dirk Grote Produkt- und Key Account Management Sauen, Ferkel und Mast

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